Kompetente und engagierte Vertretung im Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Persönlich, direkt und auf Augenhöhe.
Erstberatung vereinbarenAls Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Mein Anspruch: Klare Kommunikation, realistische Einschätzungen und eine Strategie, die zu Ihrem Fall passt. Kein juristisches Fachchinesisch, sondern verständliche Lösungen.
Ob Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Zeugnis – ich stehe an Ihrer Seite und vertrete Ihre Interessen konsequent.
Ich unterstütze Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich und vor Gericht.
Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Verhandlung von Abfindungen. Wichtig: Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Dabei behalte ich Abfindung, Freistellung und Zeugnis gleichermaßen im Blick.
Einschätzung realistischer Abfindungshöhen und Verhandlung mit dem Arbeitgeber – außergerichtlich wie im Gütetermin.
Prüfung qualifizierter Arbeitszeugnisse und Geltendmachung von Korrekturansprüchen. Entschlüsselung versteckter Formulierungen.
Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Kündigungen. Rechtliche Begleitung von Personalmaßnahmen für Unternehmen.
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Wettbewerbsverboten, Geheimhaltungsvereinbarungen und Bonus-Regelungen.
Sie schildern Ihren Fall. Ich gebe eine erste rechtliche Einschätzung und zeige Ihre Optionen auf – verständlich und direkt.
Gemeinsam legen wir die für Ihren Fall passende Vorgehensweise fest. Ob Verhandlung, Klage oder außergerichtliche Einigung – Sie entscheiden informiert.
Ich vertrete Ihre Interessen – engagiert, zielgerichtet und mit dem nötigen Nachdruck. Sie werden stets über den Stand informiert.
Schildern Sie mir Ihren Fall – vertraulich und ohne Verpflichtung zur Mandatserteilung. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
0163 7954070Termine nach Vereinbarung · Die Erstberatung ist kostenpflichtig; die Vergütung richtet sich nach § 34 RVG oder gesonderter Vereinbarung.